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BVfK-Wochenendticker
2. Oktober 2021
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Die automobile Welt steht Kopf

Werksschließungen, Insolvenzen, Entlassungen, drastische Kursverluste

Gewinner sein in Zeiten des Wandels

Gefordert sind Marktkenntnisse, Flexibilität und gute Partner

Endlich wieder Live-Veranstaltungen!

Der BVfK-Fahrzeugankauf.de-iFrame! GW-Bewertung und Ankauftool für die eigene Website

Pkw-EnVKV-Label: Neue CO2-Effizienzklassen: A++ und A+++ gelten seit dem 30.09.2021

Neues Gewährleistungsrecht ab 2022. Heute: Ausschluss der Haftung für Software-Updates

BVfK-Verträge 2022 fertiggestellt! Umfang explodiert auf 9 Seiten

Kündigungs- und Verjährungsfristen beachten!

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die automobile Welt steht Kopf. Alle wollen sauberere Autos, doch die Erneuerung der globalen Flotte ist ins Stocken geraten, denn es fehlt der Nachschub. Die Folgen der Coronakrise sind noch lange nicht überstanden, sie sind nicht einmal überschaubar. Wenn in Eisenach eine Opel-Fabrik komplett schließt, dann kommt zwar der Verdacht auf, dass der Chipmangel nur ein Teil der Begründung ist, doch auch an anderen Stellen kracht und knirscht es. Die Leasing-Plattform Vehiculum hat genauso wie Rexcar Insolvenz angemeldet, Audi on Demand wurde auf Eis gelegt, Auto1-Aktien sind zwischenzeitlich unter den Ausgabepreis und ca. 50% unter Höchststand in den Keller gerutscht und bei mobile.de sind nur noch gut halb so viele Autos im Angebot, wie zu Spitzenzeiten. Auch von den B2B-Versteigerern hört man wenig Gutes. So berichten etwa BCA-Mitarbeiter von einer Entlassungswelle.

Wer nun glaubt, das Ende des Autobusiness naht, der irrt, denn nicht nur BMW hat seine Gewinnprognose angehoben, Autoscout24 wird zum Autohändler und Thomas Weider (www.weiderauto.com) ist nicht der einzige BVfK-Händler, der einen Weg gefunden hat, von den Folgen der Chipkrise auf den Gebrauchtwagenmarkt zu profitieren. Der seit 20 Jahren in Tarragona ansässige B2B-Akteur verkauft mangels Ware derzeit kaum noch jungen Vermieter von Spanien nach Deutschland, sondern handelt in die andere Richtung. Gut, wenn man beide Märkte kennt. Auch gut, wenn man flexibel ist und sein Geschäft versteht. Am besten hat man dabei auch noch gute Partner, die einem helfen, die Herausforderungen zu meistern und von den Veränderungen zu profitieren. Der BVfK möchte Ihr wichtigster Partner sein, wozu auch die Bündelung der Kräfte guter weiterer Partner zählt. Zusammengenommen heißt das:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Endlich wieder Live-Veranstaltungen!


Bereits am kommenden Montag und Dienstag finden die ersten Regionaltermine statt. In Bonn läuft am 4. Oktober die Premierenveranstaltung des BVfK-Seminars Neues Gewährleistungsrecht, am 5. Oktober findet der erste ELN-Stammtisch in Gensingen statt.

„Mit Optimismus ins neue Jahr“ lautet ein wichtiges Motto des freien Kfz-Handels. Das motiviert auch die bedeutenden Veranstalter, ihre teils mehrfach verschobenen Events nun wieder in die Planung zu nehmen. Hier die wichtigsten Termine:

> ELN-Jahrestagung 25. + 26.3.2022 im Borussiapark in Mönchengladbach

> Am 7. Mai 2022 legt das BVfK-Schiff zum BVfK-Jubiläumskongress ab

> The EAIVT Congress will take place from 12 - 14 May 2022 in Athens, Greece
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Der BVfK-Fahrzeugankauf.de-iFrame! GW-Bewertung und Ankauftool für die eigene Website

Mit dem iFrame der BVfK-Ankaufsplattform "www.fahrzeugankauf.de" bieten Sie den Kunden und Besuchern Ihrer Webseite eine echte Option zur Fahrzeugbewertung und Inzahlungnahme ihres "Alten", mit einer fairen Ankaufkalkulation. Auch Neuwagenvermittler, die keine Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen, profitieren. Hier geht´s zum > Erklär-Video der Fahrzeugankauf-Plattform der BVfK-Händler. Den Weg zur eigenen Ankauflösung incl. Fahrzeugbewertung finden Sie hier: > weiterlesen
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Pkw-EnVKV-Label: Neue CO2-Effizienzklassen: A++ und A+++ gelten seit dem 30.09.2021

Die Pkw-EnVKV sieht vor, dass anhand einer jährlich stattfinden Prüfung durch das BMWI ermittelt wird, ob die CO2-Effizienzklassen A++ und A+++ für besonders schadstoffarme Fahrzeuge von mindestens 5 Prozent der am Markt zugelassenen Fahrzeuge erreicht werden. Bei positivem Ergebnis werden diese Effizienzklassen eingeführt und sind fortan auch im Pkw-Label darzustellen. Eine am 22. Juni dieses Jahres abgeschlossene Marktanalyse hat genau dies zur Folge.
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Neues Gewährleistungsrecht ab 2022. Heute: Ausschluss der Haftung für Software-Updates

In der vergangenen Woche hatten wir den neuen Sachmangelbegriff nach § 434 BGB erläutert. Noch weitreichender ist ein Kernelement des neuen Sachmängelhaftungsrechts, nämlich der Sachmangelbegriff nach § 475b BGB, der sich auf „Waren mit digitalen Elementen“ erstreckt. Der Verkäufer hat zum einen für Sachmängel an den digitalen Elementen selbst aber darüber hinaus auch dafür einzustehen, dass diese während des „Bereitstellungszeitraums“ mit Updates bzw. Aktualisierungen versorgt werden. Wie nachfolgend aufgezeigt, wird dieser Aspekt aufgrund der Möglichkeit eines vertraglichen Haftungsausschlusses vermutlich eine eher untergeordnete Rolle spielen.
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BVfK-Verträge 2022 fertiggestellt! Umfang explodiert auf 9 Seiten.

Pünktlich zum Beginn der Seminarreihe haben die BVfK-Juristen die ab 2022 geltenden Vertragsformulare fertiggestellt. Der Verbraucher soll profitieren - der Wald wird es wohl weniger, denn die Papierflut stieg einschließlich der vorvertraglichen Informationen von 2 auf 9 Seiten. Es heißt auch Abschied nehmen von der Vorgabe: Der Kunde soll nicht länger als eine Tasse Kaffee benötigen, um den Vertrag zu lesen und zu verstehen. Der Gesetzgeber hat es so gewollt.
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Kündigungs- und Verjährungsfristen beachten!

Versicherungsverträge, Abonnements und Mitgliedschaften können oft nur zum Jahresende mit Fristen von ein bis zwei Monaten gekündigt werden. Nicht vergessen: Kündigungsbestätigung anfordern oder Kündigung per Einschreiben schicken. Forderungen verjähren normalerweise drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Wer also Forderungen aus dem Jahr 2018 nicht am 1. Januar 2022 ausbuchen möchte, sollte bald aktiv werden. Die BVfK-Rechtsabteilung steht auch hier hilfreich zur Seite. > rechtsabteilung@bvfk.de
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BVfK-Seminar Neues Gewährleistungsrecht: Jetzt Seminarplatz sichern

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